Die ÖGWT hat die Forderung erhoben, dass die Berufsanwärter auch das aktive Wahlrecht bei den Kammertagswahlen haben sollen. Derzeit ist dies nicht möglich. Wir verfolgen diese Initiative, weil wir glauben, dass Berufsanwärtern in WT-Kanzleien eine bedeutende Rolle zukommt, die meisten Berufsanwärter sich bereits auf ihre WT-Laufbahn vorbereiten und folglich auch schon in diesem Stadium in die politische Willensbildung eingebunden werden sollten und schließlich auch jeder Berufsanwärter Kammerbeiträge bezahlt. Diese Bedeutung sollte sich auch im aktiven Wahlrecht wiederspiegeln.
Prüfung
Die Interessen der Berufsanwärter vertritt in der ÖGWT Katharina Drexler. Gerne informiert sie auch über die Voraussetzung für die Steuerberaterprüfung und die Anmeldung als BerufsanwärterInnen. Kontakt: berufsanwaerter@oegwt.at